Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht?

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Wie der Name es schon sagt - ein Anwalt für Arbeitsrecht hat sich nach seinem juristischen Studium auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Rechtsgebiete, die sich mit der Regelung von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern befassen. Die Tätigkeitsfelder eines Anwalts für Arbeitsrecht können dabei vielfältig sein.
Als Erstes mag einem der klassische, niedergelassene, Anwalt mit seiner eigenen Kanzlei oder der Fachanwalt innerhalb einer Großkanzlei in den Sinn kommen. Die Aufgabe dieses Anwalts ist die Vertretung der Interessen des ihn beauftragenden Mandanten. Schon hierbei sind viele unterschiedliche Szenarien denkbar. So kann der Mandant ein Angestellter sein, der gegen eine, in seinen Augen ungerechtfertigte, Kündigung vorgehen will. Aufgabe des Anwaltes ist hier eine Kündigungsschutzklage zu erheben und so gerichtlich gegen den ehemaligen Arbeitgeber seines Mandanten vorzugehen.

Ebenso kann aber auch ein Arbeitgeber Mandant eines Anwaltes für Arbeitsrecht werden. Bleiben wir beim Beispiel des gekündigten Mitarbeiters, so wird sich dessen ehemaliger Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht in den meisten Fällen ebenfalls anwaltlichen Beistand suchen wollen.
Darüber hinaus arbeiten Anwälte für Arbeitsrecht aber auch in anderen Arbeitsverhältnissen. Große Unternehmen beschäftigen oft selbst mehrere Anwälte mit verschiedenen Fachbereichen in ihren eigenen Rechtsabteilungen. Hinzu kommen Unternehmerverbände und Gewerkschaften. Beide bieten ihren Mitgliedern oft kostenlose, beziehungsweise über den Mitgliedsbeitrag abgedeckte, Rechtsberatung an. Auch hier arbeiten also ausgebildete Rechtsanwälte.

Das Hauptbetätigungsfeld eines Anwalts für Arbeitsrecht wie von der Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR ist natürlich die gerichtliche Vertretung einer Partei in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht. Die Streitgründe können hier sehr vielfältig sein. Von der bereits erwähnten Kündigungsschutzklage angefangen über Fragen des Mutterschutzes, die Entlohnung und tariflichen Eingruppierung bis hin zu strafrechtlich relevanten Themen, wie zum Beispiel der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen umfasst das Tätigkeitsfeld ein weites Spektrum. Die häufigsten Gründe für eine gerichtliche Auseinandersetzung dürften aber in der Tat in den Bereichen Entgelt und Kündigungsschutz liegen.

Grundsätzlich wird ein Arbeitsgerichtsverfahren meist in zwei Stufen ablaufen. Als erstes lädt das Gericht zu einem Gütetermin. Hier soll der Fall im Rahmen einer Mediation besprochen und eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeigeführt werden. Oft wird hier ein für beide Seiten annehmbarer Kompromiss gesucht und gefunden und das Verfahren endet unmittelbar im Anschluss. Das hat für beide Seiten den Vorteil, dass die Verfahrensfolgen (z.B. die Zahlung einer Abfindung) unmittelbar im Anschluss erfolgen können und ein langwieriger Rechtsstreit so vermieden werden kann.

Sollte im Gütetermin keine Einigung erzielt werden, wird ein Kammertermin anberaumt. Verhandelt wird dann vor einer Arbeitsgerichtskammer, die aus einem Richter und zwei Schöffen oder Laienrichtern besteht. Nach der Beweisaufnahme und der mündlichen Verhandlung wird das Gericht hier ein Urteil nach seiner Rechtsauffassung fällen. Gegen das Urteil können Rechtmittel eingelegt und auch die nächsthöhere Instanz angerufen werden.

Neben dieser Haupttätigkeit gibt es auch Anwälte für Arbeitsrecht, die in anderen Bereichen tätig sind. Oft beraten diese große Unternehmen bei der Erstellung von Musterverträgen, arbeiten in der Forschung und Lehre oder beraten die Tarifparteien, also die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, bei Tarifverhandlungen.


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