Die Aufgaben des Anwalts für Arbeitsrecht

posted am

Die Arbeitswelt ist hart. Es geht um Arbeits- und Änderungsverträge. Dazu kommen Kündigungen und Abfindungen. Die jeweilige Rechtslage ist schwierig. Von der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hängt auch die Gewährung des Arbeitslosengeldes oder die Abfindung ab. Nimmt der Arbeitnehmer beispielsweise einen Aufhebungsvertrag an, kann ihm das Arbeitslosengeld vorenthalten werden. Verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht, weil er ein Mobbing gegen einen Mitarbeiter zulässt oder fördert, macht er sich schadensersatzpflichtig. Einige Mitarbeiter sind oft krank und gefährden so die Existenz mittelständischer Unternehmen. In solchen Fällen benötigen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Der Volljurist verfügt neben einer umfangreichen Ausbildung und den beiden Staatsexamen auch über die einschlägigen Erfahrungen. Vor der Verleihung des Titels Anwalt für Arbeitsrecht muss der Anwärter drei Jahre als Jurist tätig gewesen sein. Davor sind es ebenfalls nochmals drei Jahre in einer juristischen Disziplin. Wer seinen Anwalt beauftragt, hat somit einen versierten Spezialisten vor sich, der sich mindestens sechs Jahre aktiv mit dem Thema beschäftigt hat. Seine Schwerpunkte liegen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Dazu kommt das allgemeine Verfahrensrecht. In diesem Rahmen muss er sich an der Fachanwaltsordnung ausrichten. Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich dem Abschluss und der Änderung von Arbeitsverträgen. Diese richten sich an Auszubildende als auch an Arbeitnehmer. Dazu kommen der Kündigungsschutz sowie die Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung. Mütter und Schwerbehinderte genießen darüber hinaus einen erweiterten Schutz. Um mit den Versicherungen erfolgreich zu verhandeln, ist der Anwalt für Arbeitsrecht auch im Versicherungsrecht versiert.

Einige Spezialisten sind für die Regierung, Konzerne und Gewerkschaften tätig. Auf diesen Positionen benötigen sie aussagefähige Erfahrungen im Kollektivarbeitsrecht. Sie beraten ihre Mandanten im Tarifvertrags- und Personalvertretungsrecht, das sich fortlaufend ändert. Bei Tarifverhandlungen und sich anschließenden Arbeitskämpfen wahren sie die Rechte und Pflichten ihrer Mandanten.

Ein Rechtsstreit zwischen dem Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer ist meistens mit hohen Kosten verbunden. Sie berechnen sich beispielsweise aus dem noch offenen Gehalt sowie der vom Anwalt aufgewendeten Arbeitszeit. Während der Arbeitgeber die Aufwendungen im Rahmen seines Geschäftsbetriebs verbucht, hat der Arbeitnehmer meistens keine finanziellen Reserven. Aus diesem Grund bietet sich eine Rechtsschutzversicherung an, die nach Prüfung des Falles die Kosten übernehmen. Bei einem durchschnittlichen Gehalt können leicht bis zu einige Tausend Euros anfallen. Das Honorar des Anwalts für Arbeitsrecht basiert in den meisten Ländern auf Gesetzesvorgaben. Geht es hingegen nur um kurze Fragen, bietet sich die Rechtsanwaltshotline an. Der Anwalt für Arbeitsrecht von beispielsweise der Kanzlei Dr. Herr, Zappek, Humburg & Partner Rechtsanwälte und Notare mbB klärt – ohne ein Mandat – die an ihn gerichteten Problemstellungen entweder per Telefon oder per Mail. Sein Honorar richtet sich entweder nach einem vereinbarten Satz oder wird pro Minute abgerechnet.


Teilen