Was wird im Verkehrsrecht behandelt?

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Wer in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, unterliegt dem Verkehrsrecht. Dieses lässt sich in mehrere Teilbereiche gliedern. Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die den Straßenverkehr betreffen. Zu nennen ist hier beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten ist deutlich umfassender und regelt, wie der Name bereits erkennen lässt, alle Ordnungswidrigkeiten. Diese sind meist in den Verordnungen zu finden, wobei die Strafen hierfür in den Bußgeldkatalogen festgesetzt werden. Das Verkehrszivilrecht umfasst alle zivilrechtlichen Ansprüche, die ein Verkehrsteilnehmer hat, oder die an ihn gestellt werden können. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für eine Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Auflagen oder persönliche Beschränkungen. Weiterhin werden hier auch die unterschiedlichen Fahrerlaubnisse und die damit einhergehenden Berechtigungen festgelegt.


Geltungsbereich

Der Gesetzgeber definiert als räumlichen Geltungsbereich den öffentlichen Verkehrsraum und unterscheidet diesen zwischen dem rechtlich-öffentlichem und tatsächlich-öffentlichem Verkehrsraum. Als Beispiele für den rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum wären etwa Straßen mit Straßennamen, Autobahnen oder Landstraßen anzuführen. Ein tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum hingegen ist eine Fläche, die bestimmten Personengruppen dauerhaft oder zeitweise und regelmäßig zur Verfügung steht. Dieser Raum darf auch in privatem Besitz sein. So können beispielsweise ein Supermarktparkplatz, eine Tiefgarage oder ein Rastplatz auf einer Autobahn dem tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet werden. Bei allen anderen privaten Flächen, wie etwa einer Hauseinfahrt oder einem Werksgelände, handelt es sich um einen nicht-öffentlichen Verkehrsraum. Hier finden die Gesetze und Verordnungen keine Anwendung.

Die einschlägigen Gesetze

Die Rechtsnormen für Teilnehmer am Straßenverkehr in Deutschland sind in mehrere Gesetze und Verordnungen untergliedert. Die grundlegende Gesetzgebung obliegt hierbei der Bundesrepublik. Die einzelnen Länder und Kommunen können ebenfalls Verordnungen und Vorschriften erlassen. Diese dürfen allerdings den bundesweit geltenden Rechtsnormen nicht widersprechen. Als Basis für das Verkehrsrecht dient das StVG, das Straßenverkehrsgesetz. Es legt allgemeine Begriffsbestimmungen fest, legitimiert verkehrsrechtliche Verordnungen und umfasst auch die meisten Straftaten des Verkehrsrechts sowie einige Ordnungswidrigkeiten.

Der wichtigste Teil bildet die Straßenverkehrsordnung. In ihr sind die genauen Abläufe und Verhaltensvorschriften für Teilnehmer des Straßenverkehrs geregelt. Auch alle Anforderungen, die an die Straßen und Wege, aber auch an Fahrzeuge und deren Fahrzeugführer gestellt werden, sind hier genau benannt. Darüber hinaus beinhaltet die StVO auch alle Schilder des Straßenverkehrs mit ihrer jeweiligen Bestimmung. Im dritten Teil werden dann die Bußgeldvorschriften sowie die Zuständigkeiten bei der Einhaltung oder Ahndung bei Missachtung festgelegt.In diesem Zuge ist auch die Bußgeldkatalogverordnung zu benennen. Hier werden die Höhen der jeweiligen Bußgelder sowie Punkte in Flensburg und Fahrverbote für einzelne Verstöße benannt.

Weiterhin haben auch die Fahrerlaubnisverordnung sowie die Fahrzeugzulassungsverordnung eine wichtige Bedeutung. Während Ersteres die Voraussetzungen für Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnisse enthält sowie genau festlegt, welche Fahrerlaubnis zum Führen welcher Fahrzeuge berechtigt, regelt die Voraussetzungen, die ein Fahrzeug erfüllen muss, um für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen zu sein. Schild & Schütze Rechtsanwälte sind kompetente Berater im Bereich Verkehrsrecht.


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