Fachanwalt für Sozialrecht – Hilfestellung vom Fachmann

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Das Sozialrecht ist ein komplexes Feld, wo der Laie oftmals überfordert ist. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann beispielsweise prüfen, ob ein ergangener Bescheid rechtswidrig ist. Erscheint die gewährte Leistung zu niedrig oder wurde vollständig verwehrt, kann dies ebenfalls von einem Fachanwalt für die Sparte Sozialrecht überprüft werden. Der Bereich Sozialrecht umfasst viele Gebiete; von der Rubrik Krankenkasse und Pflegeversicherung über Konflikte hinsichtlich Wegeunfall oder Arbeitsunfall bis hin zu Auseinandersetzungen mit der Agentur für Arbeit. Dies sind nur ein paar wenige Beispiele für den komplexen Bereich des Sozialrechts.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Neben einer fachmännischen Beratung im Rahmen des Sozialrechts kann ein Fachanwalt für das Sozialrecht die Interessen seiner Mandanten auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht vertreten. Gerade bei Problemen im sozialen Bereich sind viele Menschen oft sehr überfordert, da sie bereits aufgrund ihrer persönlichen Situation gehandicapt sind. Leidet ein Mensch beispielsweise unter einer Behinderung und erhält nicht den beantragten GDB, kann sich dies sehr belastend auswirken. Auch eine nicht gewährte Erwerbsminderungsente kann zu großen Problemen führen. Hier kann die adäquate Beratung eines Fachanwalts viele Probleme lösen. Betroffene Personen sollten zunächst einen Beratungstermin beim Anwalt Ihres Vertrauens vereinbaren. In einem ersten Gespräch werden die Probleme erörtert und es wird sodann im Einzelnen besprochen, wie die Vorgehensweise im Einzelnen aussieht.

Das gerichtliche Verfahren im Sozialrecht

Fachanwälte für Sozialrecht versuchen natürlich stets, die Interessen ihrer Mandanten im außergerichtlichen Verfahren durchzusetzen. In vielen Fällen bleibt aber nur der Weg des gerichtlichen Verfahrens. Darüber hinaus ist es in vielen Fällen sinnvoll, einen Sachverständigen einzuschalten. Der Fachanwalt für Sozialrecht von zum Beispiel Wintermann I Bentrup I Schmitz klärt im Vorfeld auf, ob diese Maßnahme erforderlich ist. In vielen Fällen sind Personen schon mit der ersten Ablehnung durch die jeweilige Behörde überfordert. Hier kann mit Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht ein Widerspruch formuliert und eingereicht werden. Ergeht dann ein ablehnender Widerspruchsbescheid, bleibt keine andere Wahl, als eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einzureichen; es handelt sich dabei um die erste Instanz. Falls ein negatives Urteil für die Klagepartei ergeht, kann dann eine Berufung vor dem Landessozialgericht in Essen (zweite Instanz) eingelegt werden. Auch hiergegen kann sich gewehrt werden: Nämlich durch eine Revision vor dem Bundessozialgericht in Kassel; hierbei handelt es sich um die dritte und letzte Instanz. Ob es letztendlich sinnvoll ist, eventuell alle Instanzen zu durchlaufen, hängt natürlich auch von den Erfolgsaussichten ab. Ein adäquater Fachanwalt berät seine Mandantschaft diesbezüglich äußerst seriös und rät bei zu hohen Risiken auch von solchen Auseinandersetzungen ab. Kontaktdaten für Fachanwälte findet man problemlos im Internet. Die entsprechenden Büros sind schnell mittels Telefonat oder E-Mail erreicht, so dass dann ein erster Beratungstermin vereinbart werden kann.


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