Fachanwalt für Arbeitsrecht – fachmännische Hilfe bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen

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Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Feld, weshalb es von der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgetrennt worden ist. Sachgebiete bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern reichen von Bestandsstreitigkeiten (Kündigungen) über Zahlungsansprüche bis hin zu Zeugniserteilungen bzw. –korrekturen. In vielen Fällen sind die Fälle jedoch so komplex, so dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie beispielsweise Ammermann Knoche Boesing Rechtsanwälte Notare Steuerberater, hinzugezogen werden sollte. Dabei kann der Anwalt sowohl die Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite vertreten; bei Bedarf auch in einem gerichtlichen Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht

Vertretung der Arbeitnehmerseite

In den meisten Fällen wendet sich ein Arbeitnehmer hilfesuchend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um seine Rechte durchzusetzen. Eine Kündigung beispielsweise kann einem Arbeitnehmer erheblich zusetzen; hier sieht dieser seine sozialen Besitzstände in Gefahr. Ein erstes Beratungsgespräch kann schon beruhigende Wirkung zeigen, da der Fachanwalt dem Arbeitnehmer aufzeigt, dass er viele Rechte hat und in vielen Fällen die Kündigung nicht einfach so hinnehmen muss. Auch ausbleibende Lohn- und Gehaltszahlungen können zu einer enormen Belastung führen. Ist ein Arbeitsverhältnis beendet, warten viele Arbeitnehmer oftmals vergeblich auf ein korrektes Arbeitszeugnis. Dies sind nur einige Beispiele, wo die Beiziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrechtssachen Sinn macht. Erzielt man in einem außergerichtlichen Verfahren keine Einigung, müssen die Rechte des Arbeitnehmers dann vor dem zuständigen Arbeitsgericht durchgesetzt werden. Nimmt das Verfahren nicht den gewünschten Ausgang, kann in den meisten Fällen Berufung vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht eingelegt werden. In das Urteil revisionsfähig, kann als letzter Schritt in der dritten Instanz Revision vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt werden. Ob letztendlich ein solcher Instanzenweg im Einzelfall sinnvoll ist (auch unter Berücksichtigung der Kosten), wird der Fachanwalt in den jeweiligen Beratungen objektiv mitteilen.

Arbeitgeberseitige Vertretung

Aber nicht nur die Arbeitnehmerseite nimmt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch. Viele Unternehmen nehmen regelmäßig die fachmännische Hilfe dieser Juristen in Anspruch; im Vorfeld können Probleme schon vor einer eventuellen Entstehung vermieden werden. So kann ein adäquater Fachanwalt für das jeweilige Unternehmen bei der Vorbereitung bzw. Durchführung von Kündigungen beratend tätig werden und dieses auch in einem eventuellen Kündigungsschutzprozess vor Gericht vertreten. Eine fundierte Beratung vor Ausspruch einer Kündigung erhöht darüber hinaus die Chance, dass eine hohe Abfindung verringert oder gar ganz vermieden werden kann. Auch die Ausarbeitung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen bedarf meist der anwaltlichen Betreuung. Ein breites Feld ist auch der Umgang mit Arbeitnehmern in Bezug auf Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit und Schwerbehinderung. Hier bestehen seitens der Firmen sehr häufig Unsicherheiten. Relativ häufig treten auch Unstimmigkeiten mit dem Betriebsrat auf. Bei der Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen oder Anhörungen kann der Fachanwalt ebenfalls beratend eingreifen. Weitere Schwerpunkte bei der anwaltlichen Arbeitgeberbetreuung sind unter anderem noch die Arbeitsvertragsgestaltung und Personalangelegenheiten.


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