Familienrecht und Eherecht verstehen

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Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es bezieht sich auf die Ehe sowie die damit gleichgestellten Lebensgemeinschaften. Ferner spielen die Abstammung sowie der Grad der Verwandtschaft eine Rolle, die sich jeweils auf natürliche Personen beziehen. Ferner geht es um Kindschaft- und Adoptionsangelegenheiten. Möchten sich Ehepartner scheiden lassen, dann erfolgt diese ebenfalls nach diesem Fachgebiet. Ein weiterer Schwerpunkt zielt auf die Vertretungsbefugnisse ab. Dabei kann es sich um Vormundschaften, Pflegeverhältnisse oder eine staatlich angeordnete Betreuung pflegebedürftiger Menschen handeln.
Wer seine Rechte gerichtlich durchsetzen möchte, benötigt in den meisten Fällen einen Fachanwalt für Familienrecht von beispielsweise der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Bartels & Kollegen. Der Spezialist kann zugleich als Mediator wirken, wenn er über die gesetzlich vorgeschriebenen Zertifikate verfügt. Um eine Zulassung als Fachanwalt zu erhalten, weist er neben einschlägiger Erfahrung auch einige bestandene Prüfungen nach.
Zu den Grundrechten gehört auch das staatliche Schutz- und Fördergebot, das jeder Familie zusteht. Die damit in Verbindung stehende Gewährleistung findet auch beim Ehegattensplitting sowie der Durchsetzung des Elterngeldes Anwendung.
Viele Beziehungen münden in eine Ehe. Dazu sind im Rahmen des Familienrechts zahlreiche Fragestellungen zu beachten. Zuerst kommt die Verlobung, die ihrerseits rechtliche Wirkungen entfaltet. Der Verlobung ist das Aufgebot beim Standesamt gleichgestellt. Das damit verbundene Versprechen, eine Ehe mit einander einzugehen, kann jedoch nicht eingeklagt werden. Wurden gegenseitig wertvolle Geschenke gemacht, die mit der späteren Ehe in Verbindung stehen sollten, müssen die betreffenden ehemaligen Partner diese jedoch zurückgeben.
Eine Ehe können nur Partner eingehen, die unterschiedlichen Geschlechter sind. Dazu müssen sie unverheiratet und mindestens achtzehn Jahre alt sein. Ist einer der beiden Antragsteller mindestens 16 Jahre, dann kann das Gericht eine Sondergenehmigung erlassen.
Scheidungen treffen vor allem die Kinder. Auch nach dem Ende der Ehe bleiben die Mutter und der Vater die eigentlichen Ansprechpartner. Das Gericht kann jedoch das Sorgerecht einem Elternteil primär zusprechen. Kinder ab einem bestimmten Alter werden deshalb auch nach ihrer Meinung gefragt, bei welchem Elternteil sie leben möchten. Der benachteiligte Teil muss dann im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten einen Beitrag zum Unterhalt des Kindes leisten. Ist der Elternteil, der die Betreuung übernimmt, nur begrenzt berufstätig, dann er hält er ebenfalls eine Unterstützung.
Das Familienrecht kümmert sich auch um das Umgangsrecht. Welcher Elternteil darf wann und wie lange das Kind sehen oder mit ihm beispielsweise in den Urlaub fahren? Wo sind die Chancen und Grenzen, die sich nach dem Ende der Ehe ergeben? Grundsätzlich muss der Besuchsberechtigte das Kind betreuen. Großeltern des Betreffenden sind kein rechtlich genehmigter Ersatz für ein Elternteil.
Wurde im Sinne des Rechts keine Gütergemeinschaft bei der Eheschließung vereinbart, kommt es zum Zugewinnausgleich. Dieser Betrag, der auch negativ sein kann, muss mit dem anderen auf dessen Wunsch hin geteilt werden.


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