Welche Funktionen und Aufgaben hat ein Notar?

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Wer ein Grundstück kaufen oder verkaufen will, benötigt einen Notar. Er ist für die Beurkundung von Rechtsgeschäften zuständig. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt vertritt er die Rechte seiner Mandanten unabhängig und unparteiisch.
Um seine Tätigkeiten mit allen Rechten und Pflichten auszufüllen, benötigt er umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den verschiedenen Rechtsgebieten. In den meisten Fällen ist der Amtsinhaber auch Rechtsanwalt.
Neben dem Grundstücksrecht kennt er sich im Erbrecht aus. Hier berät er die späteren Erblasser und beurkundet deren Testamente. Er fasst auch Erbverträge ab und kann mit der Bearbeitung von Erbscheinanträgen beauftragt werden.
Der Notar bereitet die Eheverträge vor, falls die Ehepartner schon für den Fall der späteren Scheidung eine Vorsorge treffen wollen. Hierbei können sie beispielsweise den Zugewinnausgleich minimieren oder weitere Maßnahmen treffen.
Grundsätzlich müssen bestimmte Verträge entsprechend beurkundet werden. Dazu gehören auch die Gesellschaftsverträge. Möchte der Beteiligte den zugrundeliegenden Vertrag im Vorfeld selbst erstellen, dann obliegen dem Beauftragten nur die rechtliche Prüfung sowie die notarielle Beurkundung.
Wird ein Vertrag notariell beglaubigt, dann ist sein Inhalt sofort gerichtlich vollstreckbar. Sollte der Käufer eines Grundstücks beispielsweise den vereinbarten Kaufpreis nicht vereinbarungsgemäß bezahlen, kann der Verkäufer den Betrag durch einen Gerichtsvollzieher einziehen lassen.
Der Rechtsinhaber übt einen Kammerberuf aus. Außerdem ist er mit der vorsorgenden Rechtspflege betraut. Trotzdem handelt es sich um einen freien Beruf, der nicht mit einem Gewerbe verwechselt werden darf.
Jeder, der diesen Beruf ausübt, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und untersteht der Aufsicht der jeweiligen Landesjustizbehörde.
Um zum Notar ernannt zu werden, muss der Antragsteller zumindest Staatsbürger eines Landes sein. Bevor er jedoch die Befähigung erlangt, hat er sein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen. Danach benötigt er noch die Examen, die ihm auch die Befähigung zum Richteramt bringen.
Macht er einen Fehler, der sich finanziell negativ für seinen Mandanten auswirkt, haftet er für diesen Nachteil. Das gilt sowohl für fahrlässige als auch vorsätzliche Verletzungen.
Er darf zum Zeitpunkt seiner Bewerbung das 60. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Dafür wird er auf Lebenszeit bestellt und kann den Beruf bis zur Rente ausüben. Allerdings hat der Gesetzgeber hier eine Grenze gesetzt. Vollendet der Amtsträger sein 70. Lebensjahr, muss er seinen Aufgabenbereich an seinen Nachfolger übergeben oder sein Büro schließen. Verstirbt er hingegen, bevor er das Büro aufgeben kann, dann wird ein Nachfolger von Amtswegen bestellt. Dieser hat jedoch vorerst nur eine Anwartschaft.
Sollte der Notar seinen Urlaub nehmen oder wegen einer Krankheit sein Amt zeitweise nicht ausüben, bestellt die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde eine Vertretung. Bei der Aufsichtsbehörde handelt es sich meistens um den Präsidenten des Landgerichts, der wieder um seine Mitarbeiter mit dieser Aufgabenstellung beauftragt. Auf Seiten, wie von Notar Dr. Maximilian Frhr. v. Proff, kann man sich informieren.


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