Welche Interessenvertreter kennt das Arbeitsrecht?

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Das Arbeitsrecht interessiert sowohl die Arbeitgeber auch die Arbeitnehmer. Es enthält die verbindlichen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Benötigt ein Betroffener eine spezifische Rechtsberatung, kann er sich an einen Fachanwalt wenden, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Andere Berufsgruppen sind dazu nicht berechtigt. Kommt es zu einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung, lassen sich die Parteien jeweils von einem Anwalt vertreten.

Neben den arbeitsrechtlichen Problemen, die die Arbeitsverhältnisse zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen, gibt es auch kollektive Rechtsstrukturen. Diese beziehen sich auf die Berufsverbände, zu denen sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeberverbände zählen. Auf der Arbeitnehmerseite findet man Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte. Ab einer vom Gesetz definierten Arbeitnehmeranzahl dürfen die Beschäftigten einen Betriebsrat wählen. Dieser hat wiederum im Rahmen seiner Funktionen einige Rechte. Seine Mitglieder sind beispielsweise während ihrer Dienstzeiten in den meisten Fällen unkündbar.

Gewerkschaften sind Vereinigungen, die sich aus gewählten und abhängigen Beschäftigten zusammensetzen. Sie verhandeln beispielsweise mit den Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden. Dabei geht es um die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen ihrer Mitglieder, die erhalten oder verbessert werden sollen. So können die Gewerkschaften gültige Tarifverträge mit den Arbeitgebern aushandeln, die sowohl für die Gewerkschaftsmitglieder als auch für nichtorganisierte Mitarbeiter gelten. Dazu zählen beispielsweise die gewährten Urlaubstage sowie die Gehalts- und Lohnerhöhungen. Hierbei spricht das Arbeitsrecht auch von Tarifautonomie, in die der Staat nur in seltenen Ausnahmefällen eingreift.
Auf der anderen Seite stehen die Arbeitgeberverbände, die genauso wie die Gewerkschaften verschiedene Interessenvertretungen bilden. Ihnen gehören die meisten öffentlichen und privaten Arbeitgeber an. Die Organisationen unterstützen ihre Mitglieder sowohl bei arbeits- als auch tarifrechtlichen Aspekten. Ihre Fachanwälte beraten alle angeschlossenen Mitglieder, wenn es um die Fragen der Arbeits- und Tarifverhandlungen geht. Dazu gehören auch arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen.

Ein Arbeitnehmer setzt nur seine Arbeitskraft ein. Es ist sein kostbarstes Gut, das jederzeit geschützt werden sollte. Aus diesem Grund wurde der Arbeitnehmerschutz in das Arbeitsrecht integriert. Unter dem Arbeitnehmerschutz werden alle Maßnahmen und Methoden verstanden, die dem körperlichen und seelischen Schutz des Arbeitnehmers dienen. Im Einzelnen geht es um die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Vermeidung von gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten.

Um die Arbeitsunfälle einzuschränken, erließ der Gesetzgeber eine Reihe von Verordnungen. Gabelstaplerfahrer müssen beispielsweise vor der ersten Fahrt einen Staplerschein erwerben. Die Kosten übernimmt entweder das Arbeitsamt oder der Arbeitgeber, der den Mitarbeiter mit diesen Aufgaben betrauen möchte. Auch bei der Tätigkeit mit Asbest oder Schimmel benötigt der Arbeitnehmer eine Schutzkleidung. Gleiches gilt für den Helm auf dem Bau und das Tragen von Gehörkapseln beim Bedienen schallintensiver Geräte.
Zwei spezielle Gesetze des Arbeitsrechts schützen außerdem werdende Mütter und jugendliche Auszubildende. So dürfen zukünftige Mütter ab einem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt keine schweren körperlichen Arbeiten mehr ausführen.
 

Weitere Informationen finden Sie bei Juristicum.Bayreuth Rechtsanwälte und Fachanwälte.                                                                               


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