Beratung in allen Lebensabschnitten vom Anwalt für Familienrecht

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Mit dem Familienrecht kommt früher oder später jede Bürgerin und jeder Bürger in Berührung. Dieses Rechtsgebiet regelt das Leben praktisch von Geburt an. Es bestimmt durch seine Vorschriften, nach welchen Regeln die Namensgebung eines Kindes zu erfolgen hat. Zudem bestimmt sich ebenso nach dem Familienrecht, wer das Sorgerecht für ein Kind hat. Schließlich ist es in der heutigen Gesellschaft mit den zahlreichen unterschiedlichen Familienmodellen nicht mehr nur der Fall, dass Mutter und Vater verheiratet sind und sich somit auch das Sorgerecht teilen. In den Regelungsbereich fällt ebenfalls, wer rechtlich gesehen Mutter und Vater des Kindes sind. Im weiteren Verlauf des Lebens steht möglicherweise eine Eheschließung an, die sich nach familienrechtlichen Vorschriften richtet, besonders im Bereich des Ehevertragsrechts. Darin bestimmen die Partner meist insbesondere Vereinbarungen, sollte es zu einer Scheidung kommen. Diese erfolgt ebenso nach den Normen des Familienrechts.

Am häufigsten kommt der Anwalt für Familienrecht ins Spiel, wenn eine Ehe geschieden werden soll. Zwar sollte man ihn auch konsultieren, wenn ein Ehevertrag aufgesetzt wird, aber spätestens beim Entschluss zur Scheidung ist sein Rat unabdingbar. Der Anwalt klärt Paare über die notwendigen Formalitäten auf, die zu erledigen sind, damit die Trennung rechtskräftig vollzogen wird. Die Kommunikation mit den zuständigen Behörden übernimmt er zuverlässig und gewissenhaft, damit keine Formfehler auftreten. Eine Beauftragung als einzelner Ehepartner macht in den Fällen Sinn, in denen sich die Paare nicht einvernehmlich trennen, sondern im Streit auseinandergehen. In diesen Situationen stehen nicht selten Unterhaltsforderungen im Raum, gegen die sich der betroffene Partner wehren möchte. Die Möglichkeiten dazu legt der Fachanwalt dar und zeigt die Optionen auf, mit denen gegen die im Raum stehenden Forderungen vorzugehen ist. Um sich vor solchen Problemen zu bewahren, sollten diese Fragestellungen bereits in einem Ehevertrag geklärt werden.

Bei einer Scheidung stellt sich bei vielen Ehepaaren die Frage, wie das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder aufgeteilt wird. War es früher noch üblich, das alleinige Sorgerecht stets bei der Mutter zu belassen und dem Vater lediglich ein Besuchsrecht zuzusprechen, ist es heutzutage ebenso alltäglich, dem Vater das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Im Interesse des Kindes wird der Anwalt für Familienrecht versuchen, einen Konsens zwischen beiden Elternteilen zu finden, damit im schlimmsten Fall gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden. Anders gestaltet sich die Konstellation, wenn ein Elternteil ernsthafte Zweifel daran hat, dass es dem Kind beim anderen Elternteil gut geht. Bei einem solchen erhärteten Verdacht wird der Anwalt für Familienrecht umgehend alle nötigen Schritte in die Wege leiten, damit das Familiengericht seinem Mandanten das alleinige Sorgerecht zuspricht und es dem anderen Elternteil entzieht.

Weitere Informationen finden Sie bei Kanzlei Dr. Raith & Baumann-Schmidberger.


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