Ein Ehevertrag zur Absicherung von beiden Partnern

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Wenn sich Menschen verlieben, dann wirken sie auf manche Menschen oft irrational oder unnatürlich glücklich. Man spricht gerne auch von der "Rosa-Roten Brille" Im Laufe der Zeit kristallisiert sich dann heraus, ob die beiden Partner wirklich füreinander bestimmt sind.

Wenn eine gewisse Zeit vergangen ist und die Beziehung so weit gut läuft, so denkt man schnell über eine Hochzeit nach. Es ist für viele Menschen in einer festen Partnerschaft der logische nächste Schritt. Aber auch hier muss man sich nicht Hals über Kopf hineinstürzen. Es kann vorkommen, dass man vor allem Wertgegenstände schützen möchte. Dies kann mit einem Ehevertrag erreicht werden.


Was darf so ein Vertrag regeln?

Den größten Anteil an Regelungen in einem Ehevertrag machen die Vermögenswerte aus. Je nach dem zu welchem Zeitpunkt im Lebensabschnitt man eine Hochzeit plant und was man bis dahin erreicht hat, so sind mehr oder weniger Vermögenswerte vorhanden. Diese kann man mit dem Partner im Falle einer Scheidung teilen oder vereinbaren, dass jeder sein Vermögen behält, welches er oder sie schon vor der Ehe besessen hat. Was auch immer während einer Ehe an Vermögenswerten hinzukommt, dies kann teilweise aufgeteilt werden oder jeder behält auch hier seine Einkünfte. Schwierig wird dies aber bei gemeinsamen Anschaffungen. Davon wird dann in der Regel nach einer Scheidung alles aufgeteilt.

Sobald Kinder im Spiel sind, wird das ganze noch komplexer. Bei gemeinsamen Nachkommen muss über das Sorgerecht gesprochen werden. Auch hier können schon Punkte im Vertrag aufgelistet sein. Im Streitfall muss dann aber ein Familiengericht darüber urteilen. Zudem ist es von herausragender Bedeutung, ob einer der beiden Partner seine Arbeit vernachlässigt hat, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen. In dem Fall wird hier eine Ausgleichszahlung fällig. Der Betrag dieser Zahlung hängt vom vorherigen Lebensstil der Partner ab. Auch für gemeinsame Kinder muss der Partner ohne Sorgerecht einen gewissen finanziellen Ausgleich schaffen. Hier wird ein Fachanwalt für Familienrecht weiterhelfen können.


Was darf ein Ehevertrag nicht?

Es muss aus einem Vertrag ganz klar ein freiwilliges und gemeinsames Interesse hervorgehen. Beide Parteien müssen also in etwa die gleichen Vorteile daraus ziehen können. Wenn der Vertrag zu einseitig gestaltet ist, so ist er nicht rechtskräftig. Es kommt leider nicht selten vor, dass eine Partei ein Druckmittel gegenüber der anderen hat und somit der Vertrag beidseitig unterschrieben wird, obwohl er einen klaren Nachteil der Partei unter Druck darstellt. Grundlegend kann man viele Dinge in einem Ehevertrag regeln, solange beide Partner ihre Wünsche gleich-gewichtet einbringen können. Natürlich gibt es auch hier Dinge, welche rechtlich nicht bindend sind. Aber dazu dürfte ein Rechtsbeistand oder Notar beratend tätig werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Doris Kahle  Rechtsanwältin.


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