Welche Regelungen trifft das Familienrecht?

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Familienrechtliche Vorschriften befinden sich größtenteils im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Regelungen umfassen die Beziehung zwischen Eheleuten, zwischen Eltern und ihren Kindern und auch die Möglichkeiten der Scheidung einer Ehe. Diesbezüglich gilt neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch das Ehegesetz. Im Zuge einer Scheidung spielt in vielen Fällen der Ehevertrag eine entscheidende Rolle. Dieser regelt die Zahlungen von gegenseitigem Unterhalt nach der vollzogenen Scheidung. Zusätzlich umfasst dieses Rechtsgebiet Regularien, die eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung gemeinsamer Kinder ermöglichen soll. Dabei sind nicht nur die Eltern zur Erziehung ihrer Kinder berechtigt, für Kinder ergeben sich ebenfalls Rechte gegenüber ihrer Eltern, beispielsweise das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

Zum Eherecht zählen zunächst die Vorschriften, die die Eheschließung und die Voraussetzungen für eine solche regeln. Demnach müssen beide Partner volljährig sein, damit eine Ehe rechtskräftig geschlossen werden kann. Weiterhin dürfen die Partner nicht bereits anderweitig verheiratet sein. Die Ehe ist vor einem Standesbeamten zu schließen und erlangt somit ihre Rechtskräftigkeit. Im Zuge der Eheschließung regelt das Familienrecht, welchen Ehenamen ein Paar tragen darf. Hierbei sind unterschiedliche Modelle denkbar, jedoch ist es nach deutschem Recht nicht erlaubt, mehr als zwei Nachnamen zu tragen. Doppelnachnamen hingegen sind möglich.

Ist eine Ehe gescheitert, müssen sich die Parteien Gedanken darüber machen, wie sie dieses Verhältnis wieder lösen. Diese Thematik der Scheidung wird ebenfalls umfassend geregelt und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. So ist im Normalfall eine Scheidung erst dann möglich, wenn das Trennungsjahr vollendet ist. Das bedeutet, beide Parteien müssen bereits für ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben, bevor eine Scheidung rechtskräftig vollzogen werden kann. Ausnahmen sind in Fällen von häuslicher Gewalt sowie in anderen Fällen möglich, die dazu führen, dass der Fortbestand der Ehe für einen der Partner unzumutbar wird. Tritt die Scheidung in Kraft, sind Unterhaltsforderungen denkbar. Diese können sich aus einem Ehevertrag ergeben. Besteht ein solcher nicht, treten gesetzliche Regelungen an die Stelle der vertraglichen Vereinbarungen.

Geschiedene Paare, die gemeinsame Kinder haben, müssen sich nach ihrer Scheidung um die Sorgerechtsregelungen kümmern, damit die Kinder bestmöglich betreut sind. Dabei sieht das Familienrecht verschiedene Möglichkeiten vor. Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder, das sie auch nach einer Scheidung behalten können. Den Elternteilen steht es allerdings frei, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Diesem Antrag wird jedoch nur dann stattgegeben, wenn das Kindeswohl beim Bestand des gemeinsamen Sorgerechts gefährdet wäre. Unverheiratete Paare müssen beachten, dass zur Wahrnehmung des gemeinsamen Sorgerechts zunächst vom Mann die Vaterschaft anzuerkennen ist. Weiterhin müssen beide Elternteile eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben, die von diesem beurkundet wird.
Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann, nachgelesen werden.

 


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