Ein Testament gibt Sicherheit

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Auch, wenn sich niemand so richtig gerne mit dem Ende seines Lebens beschäftigt, ist es doch wichtig, manche Dinge zu regeln. Oft genug kommt es vor, dass ein Verstorbener sich nie mit seinem Nachlass beschäftigt hat. Das gipfelt dann manchmal in den schlimmsten Familienstreitigkeiten und das möchte eigentlich keiner. Um so etwas zu vermeiden, hilft es, einen letzten Willen schriftlich festzulegen. Wer zu seinen Lebzeiten ein gültiges Testament verfasst, beispielsweise durch Jan Thomas Ockershausen, der schützt seine Hinterbliebenen vor Missverständnissen.

Wann ein Testament gültig ist und was man beim Verfassen beachten muss, das kann bei einem Notar erfragt werden. Diese Auskünfte sind nicht ganz kostenfrei, allerdings lohnt sich die Notargebühr in den meisten Fällen. Was nutzt es, wenn der letzte Wille zwar kundgetan, aber rein rechtlich falsch formuliert wird. Hier ist also eine fachmännische Aufklärung und Beratung sehr wichtig. Der Notar verschafft sich einen Überblick über die zu erwartende Erbmasse. Danach wird ein, vor dem Gesetz gültiges, Konzept ausgearbeitet, bei dem alle Erbberechtigten berücksichtigt werden.

Individuelle Wünsche und Bedürfnisse in Erbangelegenheiten sollten beizeiten ausgesprochen werden. Sollten Unstimmigkeiten zu erwarten sein, dann kann ein Anwalt, ein Notar oder auch ein Mediator eine gute Möglichkeit zum Ausgleich sein. So wird niemand benachteiligt und alle können ihre Vorstellungen zusammen austauschen. Vor allem für den Betroffenen selbst soll das gute Gefühl entstehen, dass sein letzter Wille auch nach seinem Ableben geachtet wird.

Ein Testament wird formal als Urkunde bezeichnet und unterliegt darum strengen Vorgaben. Dieses Papier muss in erster Linie durchgehend handschriftlich verfasst sein und vor allen Dingen eigenhändig unterschrieben werden. Der Verfasser muss unbedingt zum Zeitpunkt der Erstellung testierfähig sein. Das bedeutet gemeinhin die Formulierung: "Im Vollbesitz meiner körperlichen und geistigen Kräfte". Um Unsicherheiten vorzubeugen, kann man sich im Internet verschiedene Muster ansehen.
Nicht zu vergessen ist, dass das Datum und der Ort, an dem der letzte Wille verfügt wurde, richtig sind. Auch dies ist ein wichtiger Punkt bei einer Gültigkeitsprüfung.

Es ist nachgewiesen, dass sich die Erblasser besser und freier fühlen, wenn sie ihren Willen an die Nachwelt schriftlich festgelegt haben. Selbst in den harmonischsten Familien haben Erbstreitigkeiten tiefe Brüche herbeigeführt. Davor wird man am besten geschützt, wenn alles geregelt ist.

Unterschieden wird noch zwischen dem Einzeltestament, dem Ehegattentestament und dem Öffentlichkeitstestament. Im ersten Fall handelt es sich um ein handgeschriebenes und privat aufgesetztes Dokument. Bei der zweiten Möglichkeit spricht man auch von einem Ehevertrag, in dem sich die Eheleute selbst zum jeweiligen Haupterben einsetzen. Ein Öffentlichkeitstestament muss von einem Notar erstellt, verwaltet und aufbewahrt werden. Ebenso ist dieser dann für die Testamentseröffnung und teilweise für die Erbverwaltung zuständig.


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