Wann sollte ein Anwalt für Erbrecht engagiert werden?

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Ob es darum geht, ein Testament zu verfassen, einen Nachlass zu planen oder einen sogar in einem Erbschaftsstreit zu vertreten, der Anwalt für Erbrecht kann seinen Klienten bei solchen Angelegenheiten helfen. Es ist nicht zu verheimlichen, dass der Notar der wichtigste Rechtsanwalt ist, an den man denkt, wenn man seine erbrechtlichen Bedürfnisse betrachtet. Allerdings ergänzen sich Rechtsanwalt und Notar in Bezug auf die im Erbrecht angebotenen Dienstleistungen recht gut. Wenn es zu einem Konflikt kommt, ist es unvermeidlich, einen Anwalt zu konsultieren. Notare sind eigentlich nicht in der Lage, einen zu vertreten, wenn der Nachlass mit einem Konflikt oder einem potenziellen Rechtsstreit zu kämpfen hat. Der Grund dafür ist, dass sie nicht befugt sind, Kunden in strittigen Angelegenheiten zu vertreten.

Stattdessen kann ein Anwalt für Erbrecht in dieser Funktion tätig werden und seine Klienten beraten, wie sie einen Konflikt zwischen Erben oder mit einem Dritten am besten lösen können, um die Vermögenswerte des Nachlasses zu schützen. Auch bei der Abfassung eines Testaments vor Zeugen sind die Dienste eines Experten sehr nützlich. Da Rechtsanwälte nicht wie Notare den Titel eines öffentlichen Beamten tragen, werden die von ihnen verfassten Testamente nicht in notarieller Form, sondern als Testamente vor Zeugen verfasst. Diese sind genauso gültig wie notarielle Testamente und da sie von Rechtsanwälten verfasst werden, erhält man auch bei der Errichtung des Testaments rechtliche Beratung. Wenn man einen Anwalt für Erbrecht konsultiert, kann er auch bei der Nachlassplanung beraten. Vermögensverwaltung und Nachlassplanung sind Bereiche, die sowohl für Rechtsanwälte als auch für Notare relevant sind. Wenn es an der Zeit ist, eine Nachlassstrategie zu entwickeln, wird der Anwalt einen durch die ganze Bandbreite an Optionen führen, die einem zur Verfügung stehen.

Wann ist es notwendig, einen Notar aufzusuchen? So wie die Vertretung in strittigen Situationen in den Zuständigkeitsbereich des Rechtsanwalts fällt, sind bestimmte Handlungen ausschließlich Notaren vorbehalten. Dies gilt insbesondere für die Abfassung von notariellen Urkunden und die Überprüfung von Testamenten. Die Anfechtung des zuletzt genannten Dokuments gehört aus rechtlicher und erbrechtlicher Sicht zweifellos zum Aufgabenbereich eines Anwalts für Erbrecht. Da es sich um eine konfliktträchtige und strittige Situation handelt, ist er der einzige Jurist, der Mandanten bei einer Testamentsanfechtung vertreten kann. Zunächst ist es möglich, die Testierfähigkeit des Erblassers anzufechten. Um ein Testament zu errichten, muss man ebenso wie bei der Abfassung eines Vertrags oder einer Vorsorgevollmacht die Fähigkeit haben, eine gültige Urkunde zu verfassen. Zuletzt gibt es noch die Nichteinhaltung der Form. Hierbei wird behauptet, dass das errichtete Testament nicht den Anforderungen an die Errichtung eines eigenhändigen, notariellen oder vor Zeugen errichteten Testaments entspricht, um es für ungültig erklären zu lassen.

Wenn Sie mehr zum Thema Anwalt für Erbrecht erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von Uwe Woltmann Rechtsanwalt und Notar besuchen.


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