Der Scheidungsanwalt und das Familienrecht

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Der Scheidungsanwalt ist ein Fachanwalt, der in allen Bereichen des Familienrechts kompetente Hilfe bietet. Um auf diesem Gebiet zu arbeiten, braucht es besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Mit seinem ausgeprägten, detaillierten Expertenwissen berät der studierte Jurist rund um die Themen Partnerschaft und Scheidung. In seiner Kanzlei beantwortet er Fragen zu Unterhaltszahlungen, anschließend vertritt er seine Auftraggeber vor Gericht. Die Ansprüche seiner Mandanten setzt er sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch. Der Fachmann für Familien- und Scheidungsrecht beschäftigt sich mit dem Kindesunterhalt ebenso wie mit dem Sorgerecht. Sein Hauptaugenmerk liegt auf der Auflösung der Ehe, daher der Begriff Scheidungsanwalt. Durch den Beititel bekommen Ratsuchende eine Ahnung, welche Art der juristischen Tätigkeit sie erwartet. Der Spezialist kommt zum Zuge, sobald eine Ehegemeinschaft in die Brüche geht.

Eine derartige Trennung ist nicht nur eine emotionale Angelegenheit, sondern wirft auch jede Menge Rechtsfragen auf. Für die Scheidung ist eine Verhandlung vor dem Familiengericht beziehungsweise dem Oberlandesgericht erforderlich. Vor dem Gericht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet: Eine Trennung ohne Rechtsbeistand ist nicht möglich. Davon abgesehen braucht es für die Ehescheidung einen schriftlichen, von einem zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten Antrag. Scheidungsanwalt ist weder ein feststehender Begriff noch eine berufliche Qualifikation. Um im Familienrecht aktiv zu sein, sind zusätzlich zu den bestandenen Prüfungen regelmäßige Fortbildungen verpflichtend. Des Weiteren sind über 120 bearbeitete Fälle gefordert – mehr als die Hälfte davon vor Gericht. Einen Fachanwalt für Familiensachen zu beauftragen, bringt diverse Pluspunkte mit sich. Der Vertreter klärt wichtige Fragen und erörtert Taktik und Strategie. Dazu kommt, dass sich die Rechtsprechung ständig ändert. Nicht zuletzt weiß der Jurist, welche rechtlichen Auswirkungen eine Trennung hat. Darin liegt der große Unterschied zum Allgemeinanwalt, der es nur hin und wieder mit Eheauflösungen zu tun hat.

Eine Trennung birgt große finanzielle Risiken. Für Scheidungswillige empfiehlt es sich deshalb, früh einen Scheidungsanwalt beizuziehen. Der Profi steht während des gesamten Scheidungsverfahrens fachkundig zur Seite. Die ganze Zeit hindurch ist er für eine Seite tätig, eine gleichzeitige Vertretung von zwei Personen ist untersagt. Sind sich beide Lebenspartner über die Scheidung sowie über ihre Folgen einig, genügt ein Anwalt völlig. Bei solch einer einvernehmlichen Trennung reicht der Jurist auf Anweisung seines Mandanten die Scheidung ein – und der andere Ehegatte schließt sich diesem Antrag an. Diese Form der Auflösung spart Zeit und Kosten. Dabei gilt es zu beachten: Der Partei, die nicht anwaltlich vertreten ist, ist es verboten, eigene Anträge einzureichen. Aus diesem Grund sind in strittigen Fällen – wenn die Ehepartner nach einer Trennung unterschiedlicher Meinung sind – zwei Fürsprecher von Vorteil. Übrigens: Die Anwaltskosten bei einer Scheidung berechnen sich nach dem dafür geltenden Gesetz und richten sich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute.
Zu diesem Thema können Sie z.B. die Dr. Strecker & Hane GbR konsultieren.


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