Der Anwalt – Ein Beruf mit vielen Bereichen

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Sie sind durchsetzungsfähig, haben ein gutes Gedächtnis, können hervorragend argumentieren und arbeiten gerne mit Menschen, dann sind Sie für den Beruf geboren. Zusätzlich zu einer spannenden Tätigkeit werden Sie durch ein ansehnliches Gehalt belohnt. Hier wird erklärt, wie Sie Ihr Ziel erreichen können.

Das Aufgabengebiet

Ein Anwalt, auch Advokat genannt, berät seine Klienten in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten und vertritt sie vor Gericht. Bei der gerichtlichen Vertretung erarbeitet der Advokat eine Strategie, um seine Klienten zu verteidigen und ihre Interessen gegenüber dem Gericht sowie gegenüber der anderen Partei durchzusetzen. In diese Strategie fließen unter anderem Zeugenaussagen, Bilder, Videos und Dokumente ein. Die Klienten können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Behörden und Organisationen sein.

Arbeitsbereiche und Fähigkeiten

Als Anwalt können Sie in einer Kanzlei eine Anstellung finden sowie bei einer Bank, einer Behörde oder einer Organisation arbeiten. Zudem können Sie sich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig machen. Sie sollten strukturell und interdisziplinär denken können, kreativ sein bei der Lösungsfindung und einen guten Umgang mit Menschen pflegen. Dazu sollten Sie sich in schwierigen Situationen stets behauten können. Des Weiteren sind analytische und rhetorische Fähigkeiten sehr wichtig für diesen Beruf. Sie müssen nicht alle Gesetze auswendig kennen, aber Sie müssen wissen, wo Sie die notwendigen Paragraphen finden, um Ihren Klienten zu helfen und um Ihre eigene Argumentationsstrategie vor einem Richter zu untermauern. Generell sollten Sie sich schriftlich sowie mündlich sehr gut ausdrücken können.

Die Ausbildung

Um als Anwalt tätig zu sein, müssen Sie ein Jurastudium, das 2. Staatsexamen sowie ein Rechtsreferendariat absolvieren. Das Studium dauert mindestens neun Semester. Es besteht aus einem Grundstudium und einem Hauptstudium. Ersteres beträgt vier Semester, das Hauptstudium fünf. Danach folgt das 1. Staatsexamen. Wenn Sie das Examen erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie den akademischen Grad Magister Jur., auch unter der Bezeichnung Diplomjurist vorfinden. Im Anschluss müssen Sie ein zweijähriges Referendariat absolvieren, innerhalb dessen Sie Einblicke in die unterschiedlichen juristischen Bereiche erhalten. Danach können Sie das 2. Staatsexamen erwerben. Hierfür müssen Sie schriftliche und mündliche Prüfungen in verschiedenen Rechtsgebieten ablegen. Erst nach dem zweiten Staatsexamen können Sie sich als Volljurist bezeichnen und in der Kammer ihrer Region anmelden. Diese überwacht Ihre Arbeit, steht Ihnen aber auch zur Seite, wenn Sie Probleme mit Kunden oder Institutionen haben.

Die Arbeit

Es empfiehlt sich, zuerst in einer Kanzlei tätig zu sein oder für die Staatsanwaltschaftlich oder eine Organisation zu arbeiten, bevor Sie sich als Anwalt selbstständig machen. Zum einen kostet der Schritt in die Selbstständigkeit viel Geld, welches sie sich vorab erarbeiten können. Sicher werden Sie noch einen Kredit brauchen, aber Sie sollten schon mal Rücklagen ansparen, damit der Fremdkapitalanteil nicht zu hoch ausfällt. Zum anderen sammeln Sie während des Angestelltenverhältnisses Erfahrungen, die Sie in der Selbstständigkeit gut gebrauchen können.


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